Dichtigkeitsprüfung

Eigentümer von Wohn- und Gewerbegebäuden müssen ihre privaten Abwasserleitungen nach Änderungsarbeiten oder aber spätestens bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit prüfen zu lassen!

Oftmals sind sich Eigentümer von Grundstücken nicht sicher, ob ihre Abwasserleitungen undicht sind. Vielleicht hat sich der eine oder andere auch noch nicht mit den Folgen auseinander gesetzt.

Nun wird zum Handeln aufgefordert. Der § 61a im Landeswassergesetz NRW legt fest:
Gebäudeeigentümer (Wohnen und Gewerbe) müssen ihre privaten Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen!

Wir von der Firma Brands möchten Ihnen dabei helfen und Sie informieren. Wir sind autorisiert eine rechtsgültige und anerkannte, sachkundige Dichtheitsprüfung bei Ihnen durchzuführen, zu bestätigen, sowie den Vorgang zu dokumentieren.:

Bei autretenden Mängeln Ihres Abwassersystems, bieten wir Ihnen selbstverständlich die komplette Rohrsanierung an.